Ablauf & Kostenübernahme
Terminvereinbarung:
Wenn Sie an einer diagnostischen Abklärung oder an einer Psychotherapie in meiner Praxis interessiert sind, rufen Sie mich bitte in meinen telefonischen Sprechzeiten jeweils Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. +(49) 030 / 265 727 79 an, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
WICHTIG: Nutzen Sie für Terminanfragen und Neuanmeldungen bitte ausschließlich die oben angegebenen telefonischen Sprechzeiten. Beachten Sie bitte, dass ich für Neuvereinbarungen von Terminen außerhalb meiner Telefonsprechzeiten nicht zurückrufe.
Absagen oder Terminverschiebungen können Sie mir selbstverständlich jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Teilen Sie mir aus Datenschutzgründen bitte keine sensiblen Daten wie Diagnose oder Informationen zur Krankheitsgeschichte Ihres Kindes per E-Mail mit. Alles, was die Behandlung Ihres Kindes betrifft, besprechen wir persönlich.
HINWEIS: Ich möchte Sie bereits im Vorfeld zur psychotherapeutischen Erstsprechstunde darüber unterrichten, dass es sich hierbei erst einmal lediglich um eine Beratung handelt. Durch den Besuch der Sprechstunde ist nicht automatisch die Option für eine spätere Behandlung/Therapie bei mir beinhaltet. Die Vergabe eines Therapieplatzes im Anschluss ist von meinen Behandlungskapazitäten abhängig.
Ablauf:
Beim Erstgespräch haben Sie und Ihr Kind die Möglichkeit, sich ein erstes Bild von mir als Person und Psychotherapeutin zu machen. Sie können hierbei herausfinden, ob Sie sich mir anvertrauen können. Im Anschluss an das Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob eine einmalige Beratung ausreichend war, oder ob es sinnvoll sein kann, Sie und Ihr Kind über einen längeren Zeitraum hinweg zu begleiten.
Sollten Sie Interesse an einer Psychotherapie für Ihr Kind haben, besteht im Anschluss an das Erstgespräch die Möglichkeit, weitere diagnostische Probestunden (probatorische Sitzungen) zu vereinbaren und abzuklären, welches Vorgehen und welcher therapeutische Rahmen (Kurzzeit- oder Langzeittherapie; Einzel- oder Gruppentherapie) für Ihr Kind sinnvoll erscheint.
Wenn keine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, informiere ich Sie gerne über andere alternative Unterstützungsangebote (wie z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen), die zweckmäßiger erscheinen.
Sollte sich die Symptomatik Ihres Kindes als so komplex darstellen, dass eine ambulante Therapie zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, berate ich Sie auch gerne hinsichtlich einer vollstationären Klinikbehandlung und informiere Sie über regional verfügbare Angebote sowie das erforderliche Anmeldeverfahren.
Kostenübernahme:
Möglichkeiten der Kostenübernahme:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Privatversicherungen
- Beihilfestellen
- Selbstzahler
Generell gilt: Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis erfolgt in der Regel über die Krankenkassen-Chipkarte des versicherten Kindes/Jugendlichen.
Da meine Praxis über eine Kassenzulassung verfügt, können die Behandlungskosten von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden, sofern ein Anspruch auf Kostenübernahme vorliegt.
Bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe.
Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.
Bei den Formalitäten unterstütze ich Sie natürlich gerne. Bitte kontaktieren Sie mich, damit wir individuell auf Ihre Fragen eingehen können.